Informationen für Privatversicherte

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
in letzter Zeit kommt es leider immer häufiger vor, dass private Krankenversicherungen Rechnungen von Physiotherapiepraxen teilweise kürzen oder nicht vollständig erstatten. In den allermeisten Fällen geschieht dies zu Unrecht, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen. Damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind, haben wir für Sie einige wichtige Hinweise zusammengestellt.

1. Honorarvereinbarung

Bitte reichen Sie unsere gemeinsam unterzeichnete Honorarvereinbarung zusammen mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein. Diese ist eine wesentliche Grundlage für die vollständige Kostenerstattung.

2. Individuelle Versicherungstarife

Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heilmittel übernimmt.

  • Liegt die Erstattung bei 100% und ist kein Selbstbehalt oder Maximalbetrag vereinbart, muss Ihre PKV die Rechnung vollständig übernehmen.
  • Einschränkungen sind nur möglich, wenn Sie ausdrücklich einen Tarif mit Kostenbegrenzung gewählt haben.

 

 

3. Keine Kürzung auf Beihilfesätze

Das Landgericht Köln (Urteil vom 14.10.2009, Az. 23 O 424/08) hat klar entschieden, dass eine PKV eine Honorarrechnung nicht auf beihilfefähige Höchstsätze kürzen darf. Diese Sätze gelten nicht als Maßstab für physiotherapeutische Vergütungen.

4. Ortsübliche und angemessene Preise

Für physiotherapeutische Leistungen existiert keine amtliche Gebührenordnung wie bei ärztlichen Behandlungen. Physiotherapeutische Praxen dürfen ihre Preise selbst festlegen.

  • Ein Honorar bis zum 2,3-fachen Satz der GKV ist zulässig.
  • Unsere Preise orientieren sich bewusst am unteren, absolut fairen Bereich der GKV.

5. Medizinisch notwendige Leistungen

Nach aktueller Rechtsprechung sind medizinisch notwendige Leistungen voll zu erstatten (BGH, Az. IV ZR 278/03).
Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit trifft Ihr Arzt. Eine Kürzung durch die PKV ist in diesen Fällen unzulässig.

6. Sind unsere Leistungen „zu teuer“?

Ganz klar: Nein.
Bei Sinus Physiotherapie profitieren Sie von:

  • individueller Betreuung,
  • hochqualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten,
  • fundierten Fortbildungen und Spezialisierungen,
  • Behandlungszeiten, die deutlich über den GKV-Vorgaben liegen.

Ihre PKV darf Ihnen auch keine andere Praxis „nahelegen“ oder Sie auf eine vermeintlich günstigere Therapie verweisen. Sie haben die freie Wahl Ihrer Physiotherapiepraxis.

7. Was tun bei Kürzungen durch die PKV?

  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.
  • Weisen Sie auf die bestehende Honorarvereinbarung und relevante Gerichtsurteile hin.
  • Nutzen Sie ggf. unsere Musterbriefe – in den meisten Fällen führt dies zur vollständigen Erstattung.

Weiterführende Informationen

Rechtliche Urteile und Quellen rund um das Thema Privatpreise und Erstattung finden Sie weiter unten.
Unsere aktuellen Preise für Privatpatienten, Musterbriefe sowie weitere hilfreiche Unterlagen stellen wir Ihnen hier als Download bereit: