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Physiotherapie für Privatpatienten in Hamburg

Kosten, Erstattung & wichtige Hinweise

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
in letzter Zeit kommt es leider immer häufiger vor, dass private Krankenversicherungen Rechnungen von Physiotherapiepraxen teilweise kürzen oder nicht vollständig erstatten. In den allermeisten Fällen geschieht dies zu Unrecht, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen. Damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind, haben wir für Sie einige wichtige Hinweise zusammengestellt.

 

1. Honorarvereinbarung – Grundlage der Erstattung

Bitte reichen Sie unsere gemeinsam unterzeichnete Honorarvereinbarung zusammen mit der Abschlussrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Diese Vereinbarung ist eine wichtige Grundlage für die vollständige Kostenerstattung.

2. Ihr individueller Versicherungstarif

Die Erstattung hängt von Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.
Bitte prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen:

  • welcher Prozentsatz erstattet wird
  • ob ein Selbstbehalt vereinbart ist
  • ob es eine Maximalgrenze gibt

Wichtig:
Wenn Ihr Tarif 100 % Erstattung ohne Begrenzung vorsieht, muss Ihre Versicherung die Kosten vollständig übernehmen.

3. Keine Kürzung auf Beihilfesätze

Das Landgericht Köln (Urteil vom 14.10.2009, Az. 23 O 424/08) hat klar entschieden, dass eine PKV eine Honorarrechnung nicht auf beihilfefähige Höchstsätze kürzen darf. Diese Sätze gelten nicht als Maßstab für physiotherapeutische Vergütungen.

4. Preise in der Physiotherapie

Für physiotherapeutische Leistungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung.
Das bedeutet:
Physiotherapiepraxen dürfen ihre Preise selbst bestimmen.

Als Orientierung gilt:
Ein Honorar bis zum 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen ist üblich und zulässig.
Unsere Preise bewegen sich bewusst im fairen und marktüblichen Bereich.

5. Medizinische Notwendigkeit

Medizinisch notwendige Behandlungen müssen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. (BGH, Az. IV ZR 278/03)
Die Entscheidung darüber trifft Ihr behandelnder Arzt – nicht die Versicherung.
Auch dies wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

6. Sind unsere Leistungen „zu teuer“?

Nein.
Bei Sinus Physiotherapie erhalten Sie:

  • individuelle und persönliche Betreuung
  • ausreichend Zeit pro Behandlung
  • hohe fachliche Qualifikation
  • spezialisierte physiotherapeutische Leistungen

Zudem haben Sie als Patient das Recht auf freie Wahl Ihrer Physiotherapiepraxis.
Ihre Versicherung darf Sie nicht auf andere Anbieter verweisen.

7. Was tun bei Kürzungen?

Sollte Ihre Versicherung die Kosten kürzen:

  • nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter auf
  • verweisen Sie auf Ihre Honorarvereinbarung
  • weisen Sie auf die aktuelle Rechtsprechung hin

In vielen Fällen lässt sich die vollständige Erstattung dadurch erreichen.

Weitere Informationen & Unterstützung

Wir stellen Ihnen hier bei Bedarf hilfreiche Unterlagen zum download zur Verfügung, darunter:

  • Musterbriefe zur Kommunikation mit Ihrer Versicherung
  • aktuelle Preisübersichten
  • weiterführende Informationen zur Erstattung

Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie dabei.