040 2891 4351
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
in letzter Zeit kommt es leider immer häufiger vor, dass private Krankenversicherungen Rechnungen von Physiotherapiepraxen teilweise kürzen oder nicht vollständig erstatten. In den allermeisten Fällen geschieht dies zu Unrecht, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen. Damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind, haben wir für Sie einige wichtige Hinweise zusammengestellt.
Bitte reichen Sie unsere gemeinsam unterzeichnete Honorarvereinbarung zusammen mit der Abschlussrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Diese Vereinbarung ist eine wichtige Grundlage für die vollständige Kostenerstattung.
Die Erstattung hängt von Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.
Bitte prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen:
Wichtig:
Wenn Ihr Tarif 100 % Erstattung ohne Begrenzung vorsieht, muss Ihre Versicherung die Kosten vollständig übernehmen.
Das Landgericht Köln (Urteil vom 14.10.2009, Az. 23 O 424/08) hat klar entschieden, dass eine PKV eine Honorarrechnung nicht auf beihilfefähige Höchstsätze kürzen darf. Diese Sätze gelten nicht als Maßstab für physiotherapeutische Vergütungen.
Für physiotherapeutische Leistungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung.
Das bedeutet:
Physiotherapiepraxen dürfen ihre Preise selbst bestimmen.
Als Orientierung gilt:
Ein Honorar bis zum 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen ist üblich und zulässig.
Unsere Preise bewegen sich bewusst im fairen und marktüblichen Bereich.
Medizinisch notwendige Behandlungen müssen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. (BGH, Az. IV ZR 278/03)
Die Entscheidung darüber trifft Ihr behandelnder Arzt – nicht die Versicherung.
Auch dies wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
Nein.
Bei Sinus Physiotherapie erhalten Sie:
Zudem haben Sie als Patient das Recht auf freie Wahl Ihrer Physiotherapiepraxis.
Ihre Versicherung darf Sie nicht auf andere Anbieter verweisen.
Sollte Ihre Versicherung die Kosten kürzen:
In vielen Fällen lässt sich die vollständige Erstattung dadurch erreichen.
Wir stellen Ihnen hier bei Bedarf hilfreiche Unterlagen zum download zur Verfügung, darunter:
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie dabei.